Was schief gehen kann, wird auch schief laufen. So besagt es Murphys Law. Nach der Kündigung unseres Firmendepots durch Degiro schlägt bei uns die nächste Bombe ein.
Wie wir berichteten, läuft bei Degiro derzeit ein Großangriff auf mutmaßlich nichtprofitable oder nicht ausreichend profitable Geschäftsbereiche. Was aus Aktionärsperspektive natürlich hervorragend ist, ist aus der Perspektive derer, die von den Leistungseinschnitten betroffen sind, eine Katastrophe.
- Degiro macht derzeit die österreichische Niederlassung zu.
- Degiro trennt sich von Geschäftskunden, was im Internet auf Nachrichten- oder Blogseiten gar keinen Widerhall gefunden hat. Die Lobby der Geschäftskunden ist offenbar klein.
- Auxmoney hat laut dem fuseboroto-Blog Anlagekonten bei flatexdegiro geführt – auch diese: geschlossen.
Darüber hinaus wurde uns seitens Degiro, sehr wahrscheinlich aufgrund unserer unerwünschten kritischen Berichterstattung, kürzlich auch der Affiliate-Vertrag gekündigt, mit der wohl vorgeschobenen Begründung, zu wenig Umsatz anzuschleppen. Gut, das juckt uns nicht so sehr, denn wir würden Degiro nun ohnehin nicht mehr bewerben wollen.
Degiro hat ohne stichhaltige Begründung die Kosten für die Anleger erhöht, und zwar eben nicht wegen gestiegener variabler Kosten der Leistungserbringung, sondern bestenfalls wegen gestiegener Fixkosten aufgrund vernachlässigter Compliance bei Degiro. Warum das für die Muttergesellschaft Flatex – die als deutscher Broker ja bislang schon dieselbe Compliance-Infrastruktur vorhalten musste – nun so teuer sein soll, dass man die Preise erhöhen muss, wir wissen es nicht. Und Degiro hat die Kosten gerade im Zinsbereich eben nicht nur leicht erhöht, sondern mit dem Charme und der Brutalität einer Brechstange aufgestemmt.
An Frechheit insoweit nichts Neues bei FlatexDegiro. Hartmut Walz verweist in einem lesenswerten Blogbeitrag von heute darauf, dass Flatex seit 2017 unter Verweis auf den negativen Einlagenzinssatz der EZB Negativzinsen von Kundeneinlagen ab dem ersten Euro erhebt. Hartmut Walz zeigt aber sehr schön, dass Banken auf einen großen oder den kompletten Teil ihrer Einlagen bei der EZB tatsächlich selbst gar keine Strafzinsen (mehr) zahlen, und diese erzielen somit auch an dieser Stelle wieder eine beachtliche risikolose Rendite, indem sie die Strafzinsen dennoch an die Kunden durchreichen. Flatex-CEO Niehage hat sich für die Einführung des Negativzinses ab dem ersten Euro von Deutschlands auflagenstärkstem Desinformationsmedium als „Deutschlands ehrlichsten Bankenchef“ titulieren lassen. Wie gesagt: als FlatexDegiro-Aktionär ist das alles hervorragend. Als Kunde katastrophal.
In einer Zeit, in der sogar in Deutschland so langsam das digitale – und deshalb kostengünstigere – Wertpapier eingeführt wird, erhöht Degiro bzw. Flatex also die Kosten, und nicht nur das, sie schneiden mit der groben Schere ganze Geschäftsbereiche weg, wie eben das Geschäftskundenangebot. Nicht einmal über ein eigenes Preis-/Leistungsverzeichnis hat man versucht, den Bereich profitabel zu machen.
Zu all dem Überfluss gesellt sich nun auch noch die Kündigung unserer Cloud-Buchhaltung, etwas, das wir nun wirklich nicht für möglich gehalten hätten. Wir reden hier von einem popeligen Buchhaltungsprogramm, das nicht etwa zu denselben Konditionen auf einer anderen Sage-Plattform fortgeführt werden kann, sondern das erneut, wie bei Degiro, schlicht und einfach gekündigt wurde. Nun war Sage hinsichtlich der HGB-Compliance und der technisch eher hakeligen Umsetzung nie die erste Wahl. Sage hat aber im Grunde funktioniert und Sage hat einen vernünftigen Preis von 8 Euro aufgerufen und mit ein bisschen Eingewöhnung konnte man mit Sage auch in akzeptabler Zeit das gewünschte Ergebnis erzielen.
Auch Sage ist börsennotiert, auch Sage kürzt nun offenbar mit der groben Schere. Lektion für die Zukunft: wohl besser nicht mit börsennotierten Unternehmen arbeiten, weil die Profitorientierung jede Dauerhaftigkeit gefährdet, wobei Interactive Brokers (IB), unser zukünftiger Hauptbroker, einen nach unserer Wahrnehmung bislang unangekratzten Ruf genießt.
Sage kündigt uns per 31.12.21 und erlaubt gnädigerweise die Erstellung des Jahresabschlusses 2021 bis Ende Januar 2022. Dann ist es vorbei. Der Haken an der Sache: wie erwähnt ist Sage technisch nicht überzeugend aufgestellt. Deshalb wird es nicht möglich sein, sämtliche Cloud-Buchungssätze zusammen mit den verknüpften Dokumenten (und ohne, dass diese Verknüpfung gelöst wird) zu archivieren. Das ist katastrophal, denn natürlich sind Buchhaltungsunterlagen gesetzlich aufzubewahren. Wir werden mit dem Finanzamt Rücksprache halten müssen, wie wir mit dieser Situation nun umgehen.
Jetzt haben wir uns natürlich nach Alternativen umgeschaut. Und viele Alternativen haben ein zentrales Problem. Sie sind zu teuer, jedenfalls für Kleinstgesellschaften, die nur Vermögensverwaltung betreiben. Oder aber sie sind zu teuer und darüber hinaus auch noch eine Mogelpackung, wie z.B. Lexoffice, die wie viele andere sogenannte Buchhaltungsprogramme nur die sogenannte vorbereitende Buchhaltung unterstützen, die also eine Bilanz nicht ohne Weiteres erzeugen können, oder die sogar nur bessere Rechnungsschreibeprogramme oder Belegabfotografierprogramme sind.
Wir brauchen aber eine Lösung für den mündigen Benutzer und keine halbgare abgespeckte Lösung. Unter diesen Voraussetzungen ist die Auswahl so groß nicht, zumal zu einem akzeptablen Preis. Wir werden uns aller Voraussicht nach Kontolino ansehen, die wir bereits zur Gründung der Sparschwein-UG im Jahr 2018 als zweite Wahl nach Sage im Auge hatten. Kontolino macht zudem den Eindruck, dass sie nicht durch Lockpreise schnell Kunden gewinnen müssen, um im Anschluss die Milliarden-Fundings jüngerer Start-Ups in Profit zu drehen. Wir hoffen, dass wir uns nicht erneut täuschen (lassen) bei der Auswahl unserer Geschäftspartner.
Das Überzeugende an Kontolino ist auch: es bietet im Zweifel die kostengünstige Möglichkeit (2€/Monat netto) der GoBD-Archivierung im Kündigungsfall – absolut fair. Sollten wir also innerhalb der Aufbewahrungsfrist kündigen, wäre es uns möglich, die Daten weiter wie gesetzlich gefordert parallel verfügbar zu halten. Ansonsten ist Kontolino eine ausgewachsene doppelte Buchführung. Zu prüfen bleibt noch, welches Preismodell für uns das richtige ist. Grundsätzlich ist es denkbar, für eine reine Sparschwein-UG bereits mit dem 6-Euro-Modell (jeweils monatlich und netto) zu beginnen, was gegenüber Sage sogar nochmal eine Ersparnis wäre. Allerdings brauchen wir in unserem Fall die Umsatzsteuerfunktion (es ginge mit mehr Aufwand auch ohne) und werden deshalb wahrscheinlich das 9- oder 12-Euro-Modell nehmen. Beides absolut vertretbare Summen, wobei es viel teurer dann auch nicht werden sollte.
Was aber wohl in der Testversion schon absehbar ist, ist, dass die Anlagenbuchhaltungsfunktion unbrauchbar ist, da sie – das alte Ärgernis – nicht auf Finanzanlagen, sondern auf abschreibungsfähige Sachanlagen ausgerichtet ist. Bei allen Sonderfunktionen, die Buchhaltungsprogramme bieten, sind aber wenige von ausschlaggebender Bedeutung. Hierunter fallen unseres Erachtens:
- der Standardkontenrahmen, und zwar der vollständige und aktuelle
- die Möglichkeit, eigene Konten anzulegen (ggfs. optional)
- GoBD-konforme Cloud-Archivierung
- E-Bilanz-Übermittlung (ggfs. optional, nur sinnvoll in Sparschwein-UG-Fällen ohne atypisch stille Komponente)
Des Weiteren muss man natürlich bei der Buchungssatzbegrenzung schauen. Möglicherweise können bei Kontolino, anders als bei Sage, Quellensteuern bei Dividenden nicht in demselben Buchungssatz berücksichtigt werden, somit verdoppelt sich die benötigte Buchungssatzzahl gegenüber Sage.
Mit Degiro und Sage sind uns innerhalb weniger Wochen zwei der maßgeblichen Geschäftspartner für das Betreiben der Sparschwein-UG weggebrochen. Degiro und Sage haben sich damit als unzuverlässige Partner herausgestellt. Denn nicht einmal ein angepasstes Preis-/Leistungsverzeichnis wurde angeboten. Die lobenswerte Alternativvorgehensweise sah man bei PENTA, die vor einiger Zeit zwar ebenfalls das kostenlose Konto abgeschafft haben, aber dann eben eine Altkundenregelung getroffen haben, welche dadurch ihren ursprünglichen Tarif behalten können.
Dass uns Sage und Degiro wegbrechen, ist an sich nicht schlimm, es gibt – wie gezeigt – Alternativen. Diese müssen auch nicht einmal schlechter sein, als Degiro und Sage bisher. Allerdings ist es aufgrund der Buchführungspflicht ein signifikanter Aufwand, ein Wertpapierportfolio zu verschieben, wenn es sich nicht um einen unproblematischen Depotübertrag im Inland handelt. Buy-&-Hold-Depots sind eben nicht dafür gedacht, aufgrund einer aufgezwungenen Depotschließung zwangsübertragen zu werden. Es ist mitunter schon nervenaufreibend genug, einen Depotübertrag rein im Inland durchzuführen. Aber einen Depotübertrag zwischen zwei ausländischen Brokern (wir gehen zu IB), bei dem man nicht weiß, ob Anschaffungskosten korrekt übertragen werden (Stichwort an dieser Stelle auch Ausschüttungen aus dem Einlagenkonto, Stichwort Kapitalrückzahlung), welche Fragen das Finanzamt später mal zum ermittelten und in der Steuererklärung angegebenen Veräußerungsgewinn stellt und welche Nachweise es dafür sehen will, was mit Positionen passiert, die an Börsen bzw. Lagerstellen erworben wurden, die der andere Broker nicht führt.
Aus diesem Grund werden wir den Depotübertrag durch Verkauf, Cash-Übertragung und Neukauf durchführen.
Der übergroße Vorteil der Sparschwein-UG ist, dass Aktienverkäufe (und mit Abschlägen Aktien-ETF-Verkäufe) nur eine homöopathische Steuer auslösen. Aktiengewinne (die mit Aktienverlusten nicht verrechenbar sind) sind zu 95 % steuerfrei. Das verstehen viele bei der Sparschwein-UG nicht und schätzen die Chancen/Risiken bzw. Ertrags-/Aufwandsrelation falsch ein. Jederzeit fast steuerneutral Aktienpositionen umschichten zu können kann auch ein Renditevorteil sein. Insbesondere bricht uns aber nicht ein Viertel des Veräußerungsgewinns an definitiver Steuer weg, wenn wir Aktien verkaufen. Allein das ist ein dauerhafter Liquiditätsvorteil, den man im Privatbereich nun mal nicht hat.
Folglich spielen Steuern kaum eine Rolle bei den jetzigen Überlegungen, die Steuerkosten dürfte sich auf nicht ins Gewicht fallende wenige hundert Euro belaufen. Bevor wir uns damit abmühen, die Positionen bei Degiro abgehen zu lassen und bei IB korrekt zugehen zu lassen, werden wir wie beschrieben einfach alles einmal glattstellen und den Transfer in Cash vornehmen.
Die anfallenden Verkaufsgebühren erstattet uns Degiro nach Ablauf der Kündigungsfrist. Diese kann anscheinend verlängert werden, wenn man sich beim Degiro-Kundenservice beschwert. Wir haben nun Fristende Februar 2022 erreicht, statt wie bisher kommuniziert Ende Dezember 2021. Ein weiterer Kostenfaktor sind aber die Kaufgebühren bei IB, wobei auch die nur mäßig hoch sind.
Da wir nun sowieso gezwungen sind, die Wertpapiere von Degiro zu IB zu verschieben, können wir die gesamte Aktion auch zum Jahresende vornehmen und die Bestände Anfang 2022 bei IB zurückkaufen. Der Vorteil ist, dass die aufwändige Wertpapierbewertung (deren Aufwand wir zwischenzeitlich mit kostenlosen Tools aber ebenfalls fast bis auf Null vereinfachen und beschleunigen konnten, wie wir im Mitgliederbereich der Betriebsbesichtigung geteilt haben) mit entsprechenden Abschlussbuchungen entfällt und die Bilanz dadurch vereinfacht wird. Unser Jahresabschluss und damit auch die Steuererklärung werden folglich sehr schnell erledigt sein, da keine Wertpapiere in der Bilanz auftauchen.
Bei der Übertragung ist zu beachten, dass die gesetzliche Einlagensicherung bei Banken nur bis 100.000 EUR greift. Nun wird die hinter unserem Geschäftskontoanbieter PENTA stehende Solarisbank nicht über den Jahreswechsel pleite gehen. Vermeidbare Risiken muss man aber auch nicht eingehen, sodass sich ggfs. eine entsprechend tranchierte Übertragung anbietet. Eine tranchierte Übertragung erlaubt zudem die Quasi-Übertragung des Wertpapierkredits von Degiro auf IB, da dieser auf einen Teilbetrag bei IB schon in Anspruch genommen werden kann, während er bei Degiro abgeschmolzen wird.
Soweit unser Zwischenstand zu dieser dem Grunde nach unerfreulichen Situation. Wie gezeigt, verzweifeln wir hieran nicht, sondern sehen die Chance in einer dauerhafteren Zusammenarbeit mit den beiden neuen Anbietern. Die Sparschwein-UG ist nicht tot, sie geht mit neuen Partnern weiter. Wie genau, darüber werden wir weiter berichten.
Wie jede Blüte welkt und jede Jugend
Dem Alter weicht, blüht jede Lebensstufe,
Blüht jede Weisheit auch und jede Tugend
Zu ihrer Zeit und darf nicht ewig dauern.
Es muß das Herz bei jedem Lebensrufe
Bereit zum Abschied sein und Neubeginne,
Um sich in Tapferkeit und ohne Trauern
In andre, neue Bindungen zu geben.
Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,
Der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.Wir sollen heiter Raum um Raum durchschreiten,
An keinem wie an einer Heimat hängen,
Der Weltgeist will nicht fesseln uns und engen,
Er will uns Stuf´ um Stufe heben, weiten.
Kaum sind wir heimisch einem Lebenskreise
Und traulich eingewohnt, so droht Erschlaffen;
Nur wer bereit zu Aufbruch ist und Reise,
Mag lähmender Gewöhnung sich entraffen.aus: „Stufen“, von Hermann Hesse
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Risikohinweis: Investieren beinhaltet das Risiko von Verlusten bis hin zum Totalverlust.
Das Problem an eurem Modell ist, dass es die Rentabilität – zu Beginn – fragil ist.
Einzig und allein die Strukturkosten kommen dazu, und diese sind vorab bekannt und man kann alles für sich persönlich durchrechnen, ob sich das lohnt 😉
Weiterhin viel Erfolg und Danke für das Update.
Gerne, und ebenfalls Danke!
Hi,
habt ihr euch schon mal „Collmex buchhaltung“ angeschaut.
https://www.collmex.de/buchhaltung_software.html
(Im Reiter „Allgemein“ ganz unten kann man mit einem Testmandanten direkt die Software ausprobieren, ohne einen Test-Account zu beantragen)
Das Layout und die Usability ist in den 2000ern stehengeblieben – man gewöhnt sich aber schnell dran und mittlerweile schätze ich es sehr, dass sich die Software auf das Wesentliche konzentriert und keine Energie für fancy Animationen verschwendet.
Statt einer oberflächlichen „Tour durch die Funktionen“ gibt es noch das gute alte Handbuch (https://www.collmex.de/handbuch_buchhaltung_pro.html)
Für meine Zwecke reicht noch die „free“ Variante, von daher kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob es alle eure Anforderungen erfüllt. Aber wenn ja, werde ich sicherlich in einem späteren Artikel darüber lesen können 😉
Grüße,
– Tina –
Guckt euch sonst mal noch Monkey Office an. Ich habe im September eine GmbH gegründet, Depot bei IB und bin antuell am testen der Monkey Office Fibu-Software.
Habt ihr euch schon einmal die Opensource-Software GNUCASH angeschaut? Nutze ich seit Jahren, gestattet echte doppelte Buchführung und kann auch gut mit Wertpapieren in allen möglichen Währungen umgehen.
Was Sage in der Cloud und das nun resultierende Problem der Einhaltung der Aufbewahrungsfristen angeht: es gibt Aufgaben, die haben in der Cloud nichts zu suchen. Verbucht es als Lehrgeld.
tl;dr: Buchhaltung sollte nach Möglichkeit lokal erfolgen, die Cloud ist für Wichtiges nicht der richtige Ort.
Bezug nehmend auf @KauntNull kann ich mich der Aussage nur anschließen. Mit Dingen, auf die man im Zweifel in zehn oder mehr Jahren noch angewiesen ist, sollte man nicht in die Cloud gehen. Im Endeffekt muss der Anbieter ja nicht mal „böswillig“ sein, sondern schlicht nur pleite gehen und dann ist der Ärger groß.
Meine Eltern verwenden seit über 17 Jahren GnuCash für ihre GmbH (Angestelle (Gehälter), Depots, Sachbestände, …) und hatten noch nie Scherereien mit dem Finanzamt. Die Exporte von GnuCash lassen sich den eigenen Bedürfnissen anpassen und wurden ohne mit der Wimper zu zucken geschluckt.
Alles liegt lokal vor und wird nach der 3-2-1 Backupstrategie gesichert. Die Cloud ist nett für Unwichtiges wie Urlaubsbilder. Wer möchte kann man auch zusätzlich ein verschlüsseltes Backup der GnuCash Daten in die Dropbox legen wenn der Laptop „in die Pfütze fällt“.
Sparsamkeit in allen Ehren; wenn ich hier lese, dass einstellige Eurobeträge von links nach rechts und zurück gewendet werden, dann ist das für mich nicht nachvollziehbar. Immerhin ermöglicht dies, über die vermögensverwaltende UG an anderer Stelle im großen Stil Kosten zu sparen. Dann ist dien“95%ige Steuerbefreiung für Aktiengewinne“ eben de facto nur eine 94,83%ige. So what?
Hallo Alberich,
rechnerisch richtig, aber man muss auch an diejenigen denken, die gerade erst starten mit der eigenen vv. Gesellschaft und denen es v.a. motivationstechnisch hilft, wenn die Buchhaltung eben nicht 360 Euro im Jahr kostet, sondern nur 100 Euro, zumal wenn man dividendenarme aber thesaurierungsstärkere Titel kauft. Die Bilanz muss nicht nur langfristig im total return aufgehen, sondern auch pagatorisch am Jahresende. Des Weiteren muss man die Preise schon einmal nebeneinander legen, und da kommen bei Preis/Leistung eben drastische Unterschiede heraus. Für uns ist der Preis nicht irrelevant, sondern er muss der Leistung auch angemessen sein.
Danke für den ehrlichen Beitrag über eure Schwierigkeiten und die Baustellen, die einen als Geschäftsführer so umtreiben können. Ich gründe gerade eine UG (allerdings für Handels- und Mietgeschäfte). Mein aktueller Plan sieht vor Lexware Buchhaltung zu nutzen (nicht Lexoffice). Das ist nach meiner Erkenntnis eine komplette doppelte Buchführung, in der man selbst bilanzieren kann inkl. Ust-Voranmeldung (für euch nicht wichtg) und E-Bilanz (für euch relevant). Allerdings liegen die Preise hier bei knapp 21€ pro Monat.
Schaut Euch Taxpool Buchhalter an. Meines Erachtens sowas wie die eierlegende Wollmilchsau, preislich top und hat alles was man braucht, bis auf Cloud-Funktionen. Schaut etwas veraltet aus, ist aber von den Funktionen her weit besser und umfangreichen als alles was ich sonst ausprobiert habe. Ich mache selber die Buchhaltung meiner GmbH & still seit 2 Jahren damit. Die machen halt keinerlei Werbung und sind deshalb sehr unbekannt.
Gruß Thorsten
TEXTBUCH
(So heißt die B.H.Software)
Alles auf Textfile-Basis, den Text kann man sich aus der eigenen Datenbank selbst generieren.
Letztendlich kann man damit alles selbst abbilden.
Ohne die Angabe, ob und wie das ganze GoBD-konform wird, d.h. die Vorstellungen der deutschen Finanzbehörden erfüllt, bringt die Angabe allein leider nichts 😉 Denn rein technisch allein gibt es natürlich genügend Lösungen.
Der Hersteller geht nach seiner eigenen Dokumentation von einer Erfüllung aller Formvorschriften aus.
Auszug aus der Dokumentation:
„Ordnungsmäßige Buchführung“ mit TEXTBUCH
TEXTBUCH ist von einem Wirtschaftsprüfer hinsichtlich der „ordnungsgemäßen Buchführung“ überprüft worden. Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gemäß den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (§ 238 Abs. 1 und § 239 Abs. 2 HGB). Auch die Vorschriften der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) werden eingehalten. Auf Anfrage schicken wir Ihnen den Prüfungsbericht als PDF-Datei per E-Mail.