… und er mag sie anscheinend nicht, wie aufgrund der letzten legislativen Luftnummern zu vermuten stand. Wir gehen den neuesten Meldungen zu dem Thema nach.
Deutschland versucht seit vielen Jahren in Europa einen Konsens zu erzeugen, dass wir Finanztransaktionen besteuern können, wie wir viele andere Geschäftsvorfälle jeden Tag besteuern: ob man da in einen Buchladen geht oder sich eine Currywurst kauft.
Olaf Scholz
Hier gibt es das Video dazu:
Olaf Scholz und seine Obsession, den Aktienhandel zu besteuern – eine nicht enden wollende Story. Scholz suggeriert hier, dass Finanztransaktionen bisher nicht besteuert wurden. Nun, im Ergebnis ist das nicht von der Hand zu weisen, denn offensichtlich wird bei einem Aktienkauf auf XETRA ja nichts abgezogen an Steuern. Dem Grunde nach liegt Scholz allerdings falsch, denn Finanztransaktionen finden sich als Steuergegenstand schon heute im europäischen – und in der Folge auch nationalen – Umsatzsteuerrecht wieder:
Die Mitgliedstaaten befreien folgende Umsätze von der [Umsatz-]Steuer:
[…]
Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden;
die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber;
die Vermittlung und Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber;
Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen;
Umsätze – einschließlich der Vermittlung –, die sich auf Devisen, Banknoten und Münzen beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, mit Ausnahme von Sammlerstücken, d. h. Münzen aus Gold, Silber oder anderem Metall sowie Banknoten, die normalerweise nicht als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden oder die von numismatischem Interesse sind;
Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht der Verwahrung und der Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Artikel 15 Absatz 2 genannten Rechte und Wertpapiere;
Diese Umsätze fallen dem Grunde nach unter das Umsatzsteuerrecht, wurden aber explizit steuerfrei gestellt. In Europa gab es also offensichtlich schon einmal einen breiten Konsens, den gesamten Bereich der genannten Finanztransaktionen – einschließlich der Übertragung von Aktien – von der Umsatzbesteuerung auszunehmen. Im deutschen Recht umgesetzt wurde das ganze in § 4 Nummer 8 des Umsatzsteuergesetzes. Gegen diesen internationalen Konsens unternimmt es Deutschland laut Olaf Scholz nun seit Jahren, den unter tatkräftiger sozialdemokratischer Mitwirkung gesellschaftspolitisch aufgeladenen Teil, nämlich den Aktienhandel, aus der Umsatzsteuerfreiheit auszunehmen.
Noch eines muss bedacht werden. Im Bereich der Umsatzsteuer als einer Verkehrsteuer kommt es nur dann zu einem Anfall von Steuern, wenn mindestens einer der Beteiligten ein Unternehmer ist, der die Umsatzsteuer dann in Rechnung stellt. Kauft der eine Privatmann dem anderen Privatmann Aktien über die Börse ab, liegt das logischerweise nicht vor und eine Steuer sollte schon deshalb nach heutiger Rechtslage nicht infrage kommen. Insofern scheint also geplant zu sein, den Anwendungsbereich der Verkehrsteuern auch noch bis in den letzten Winkel privater Transaktionen auszudehnen.
Dass das natürlich immer nur der erste Fuß in der Tür ist, liegt auf der Hand. Ist die Steuer eingeführt und funktioniert die Steuererhebung irgendwann zuverlässig, dann kommen mit Sicherheit die anderen leicht greifbaren Wertpapierformen dran. Die Anleihe, der Fonds, der ETF. Die Zertifikate, die Optionsscheine. Aus Gründen der „Gerechtigkeit“. Leicht greifbar sind eben alle börsengehandelten Instrumente, da diese über eine zentrale Gegenpartei – die Börse – laufen, die gesetzlich mit einem Fingerschnipp zum Steuereintreibungsgehilfen bestimmt werden kann, ohne dass sie sich dagegen wehren kann.
Wesentlich schwerer zu besteuern sind dagegen außerbörslich gehandelte Derivate, der Handel über Schattenbanken und Dark Pools. Die verpackten, tranchierten und wieder neuverpackten Finanzprodukte. Da, wo das große Geld verdient wird, da, wo sich das wirklich große Rad dreht. Doch diese werden niemals besteuert werden. Warum? Weil es aufwändig und kompliziert ist. Der Gesetzgeber hat bereits bei Cum-Ex eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass er selbst nach externen Hinweisen auf Steuerausfälle jahrelang nicht in der Lage war, eigenständig funktionsfähige Gesetze zu erlassen. Und dabei ging es schon nur um ein winziges Detail im Steuersystem. Hier müsste das Ministerium zunächst mal ein profundes Verständnis des Finanzsystems aufbauen, was unter Sozialdemokraten schon immer ein aussichtsloses Unterfangen war.
Statt aber Gesetze zu erlassen, die wesentlich einfacher sind, werden sie mit jedem Jahr detailreicher, unsystematischer und unlesbarer. Man sieht beispielsweise an dem Mythos, dass Tiernahrung günstiger besteuert würde als Babynahrung, dass Halbwissen und Steuerpropaganda Tür und Tor geöffnet werden, wenn Gesetze nicht mehr von jedem verstanden oder auch überhaupt nur gelesen werden. Jedes zusätzliche Detail bringt eine zusätzliche Verkomplizierung für alle Seiten mit sich – und natürlich mitunter Einfallstore für Steuerausfälle. Es ist ein Armutszeugnis, dass sich in Deutschland kaum noch ein Steuerpflichtiger zutraut, seine Steuern ohne Zuhilfenahme eines Steuerberaters zu erklären. Und selbst letztere haben mit dem irrationalen Überschwang der ständigen gesetzlichen Detaillierungen und Verkomplizierungen mehr als zu kämpfen.
Eine neue Steuer also, einzig und allein deshalb notwendig, weil die zukünftige Rentnergeneration weitere Zugeständnisse an die derzeitige Rentnergeneration machen soll. Was daneben immerfort das Prinzip aushebelt, dass man aus der Rente das bekommen soll, was man dazu auch beigetragen hat. Was sicherlich mitunter auch Menschen subventioniert, die in jeder ihrer Lebensdekaden der Ansicht waren, sie müssten „heute leben“, weil sie „nicht der Reichste auf dem Friedhof sein“ wollten und der Ansicht waren, Aktien wären Wettscheine.
Unter all diesen Aspekten ist die Art, wie Scholz seinen Gesetzesvorschlag verkauft – nämlich als „Finanztransaktion“steuer -, eine Beleidigung für den denkenden Menschen. Es geht im Kern auch gar nicht um Finanztransaktionen, es handelt sich dem Grunde nach um einen entgeltlichen Anteilseignerwechsel an einer Gesellschaft. Beschränkt auf Aktiengesellschaften. Beschränkt auf börsengehandelte Aktiengesellschaften. Beschränkt auf börsengehandelte Aktiengesellschaften mit Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. Euro. Mehr Diskriminierung und mehr Willkür geht fast nicht.
Ein Anteilseignerwechsel, wie er selbstverständlich tagtäglich auch bei GmbHs, Kommanditgesellschaften und GbRs vorkommt, welche allerdings allesamt von der Scholz’schen Aktienhandelssteuer ausgenommen werden. Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum beispielsweise Rocket Internet seine GmbH-Beteiligungen und seine (mittlerweile nicht mehr so vielen) nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften verkehrsteuerfrei hin- und herhandeln kann, nein, sogar noch ein Wahlrecht hat, ob eine Besteuerung erfolgen soll oder nicht (§ 9 UStG). Gleichzeitig muss der Privatanleger beim Erwerb seiner Rocket-Aktien an der Börse dafür Steuern bezahlen. Ein völliger Irrsinn, der in der vorliegenden Form durch nichts zu begründen ist. Scholz würde es sicher auch fertig bekommen, Bankeinzahlungen und Bargeldabhebungen am Automaten als Finanztransaktionen zu besteuern. Wie man in einen Buchladen geht, oder wie man sich eine Currywurst kauft. Daran sieht man, wie himmelschreiend und offensichtlich blödsinnig der ganze Vorschlag ist.
Zu vermuten steht also, dass Scholz die Besteuerung des Aktienhandels wählt, weil es in diesem Bereich gerade nicht zehntausende Notare gibt, die den Anteilseignerwechsel durchführen, sondern im Wesentlichen eine einzige Firma, die belangt und mit der Steuererhebung belastet werden kann: die Deutsche Börse, oder daneben noch die einzelnen Regionalbörsen.
Was uns außerdem maßlos ärgert, ist, dass der Gesetzesvorschlag, den Scholz an seine Kollegen der Nachbarstaaten verschickt hat, nirgends zu lesen ist. Bei Google und bei keiner Nachrichtenseite ist der Text auffindbar. Damit kann aus Betroffenensicht nur spekuliert werden, wie der Wortlaut ausfällt. Außerdem wird damit natürlich jede konkrete Diskussion in der Sache unterbunden.
Betont wird von den Verfechtern daneben regelmäßig, dass der Kauf unter der neuen Aktiensteuer bei einem Kaufbetrag von 1.000 Euro „nur“ 2 Euro Steuern auslösen würde. Allerdings bezahlen wir bei Degiro für eine 1.000-Euro-Order auf XETRA nur etwas über 2 Euro Gebühr. Das heißt, die Steuer käme nochmal in Höhe der daneben entstehenden Handelsgebühren dazu. Das heißt auch, dass der Aktienhandel für uns an deutschen Börsen doppelt zu teuer werden könnte. Wir würden vor dem Hintergrund der Branchenkonsolidierung, die gerade in den USA stattfindet, fest davon ausgehen, dass eine Gebühr von 2 Euro, die zu einem wesentlichen Teil von der Deutschen Börse vorgegeben sein sollte, auf Dauer nicht zu rechtfertigen und deshalb nicht zu halten sein wird. Überall ist der weitgehend kostenlose Börsenhandel (im Gegenzug für Werbung, Daten oder Wertpapierleihe) auf dem Vormarsch. So begrüßenswert die übergeordnete Entwicklung ist, so sehr wird sie durch Olaf Scholz & Co. wieder zunichte gemacht.
Nun wäre Olaf Scholz aber nicht Olaf Scholz, wenn er es durch sein plumpes und eigensinniges und rein einnahmenotstandgetriebenes Vorgehen nicht vollständig vergeigt hätte. Wie man aufgrund eines aktuellen FAZ-Artikels liest, erscheint der vorgelegte Gesetzesentwurf mitnichten international so abgestimmt zu sein, wie es durch Scholz in den Medien verkauft wurde. Und die Nachbarn sind dementsprechend verstimmt. Es gibt also guten Grund zur Hoffnung, dass es weiterhin keine Einigung gibt, dass Scholz sich international unmöglich gemacht hat, dass weiterhin ein bloßer Gesellschafterwechsel nicht Anlass ist, auf diese Tatsache allein eine Steuer zu erheben.
In der vergangenen Woche behauptete er, sein „finaler“ Gesetzentwurf einer Aktiensteuer sei unter den zehn die Steuer prinzipiell unterstützenden Länder konsensfähig – um postwendend aus mehreren Ländern das Gegenteil bescheinigt zu bekommen. Will der Minister seiner Partei gefallen? Versucht der Sozialdemokrat deshalb, den anderen Staaten die Verantwortung für das abermalige Scheitern dieser Steuer zuzuschieben?
[…]
Mindestens so wahrscheinlich ist aber, dass Scholz angesichts seiner vielen partei- und koalitionsinternen Schwierigkeiten in der Europa-Politik die Orientierung verloren hat und heute dieses, morgen jenes behauptet. Doch selbst wenn er die vielen Volten der vergangenen Wochen und Monate ganz und gar planvoll geschlagen hat, mehr als ein paar kurzfristige taktische Vorteile sind ihm daraus nicht erwachsen. Wahrgenommen wird er als jemand, der nicht weiß, was er will.
Der irrlichternde Europäer, FAZ.net
Fazit
Dass Scholz hier also den Vergleich mit dem Kauf eines Buches oder dem Kauf einer Currywurst zieht, zeigt, dass er keine Scheu vor neuen gesetzlichen Systembrüchen hat; dass er keine Angst davor hat, beispielsweise das Umsatzsteuergesetz noch unübersichtlicher und unverständlicher zu machen; und im Ergebnis dokumentiert er ein weiteres Mal, dass er vom Umgang mit Geld keinerlei Ahnung hat und er der vollkommen falsche Mann auf seiner Position ist. Glücklicherweise ist es nicht mehr so weit bis zur parlamentarischen Sommerpause 2021, der Wahl des neuen Bundestags und der sachlichen Diskontinuität der ganzen Scholz’schen Wurschtelei. Dieser finanz- und steuerpolitische Amoklauf braucht sein berechtigtes Ende.
Die Verstimmung über Scholz sei aber erheblich, heißt es in Brüssel. […] „Der Ausgang ist offen. Sicher ist nur, dass am Ende nicht Scholz’ Modell herauskommt“, sagt ein EU-Diplomat.
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Es fällt mir jedes Jahr schwerer, über die SPD und die Taten ihres Personals zu sprechen, ohne zunehmend justiziabel weil ausfallend zu werden. Meiner Meinung nach gehts dem älteren Personal der SPD nur noch um Rettung der eigenen Haut auf irgendwelche gut geschmierten Abstellgleise. Bzw. man versucht, die parteieigenen Business-Units noch so gut es geht zu protegieren. Von unten kommt nichts erwähnenswertes nach. Alles andere ist nur noch „Sterbebegleitung“ (Zitat Ingo Appelt).
Bei der Branchenkonsolidierung kann man hinsichtlich „Daten“ oder „Werbung“ ja geteilter Meinung sein. Bei „Daten“ vermute ich legalisiertes Frontrunning des Brokers gegen die eigenen Kunden? Und wer sich für ein paar Euro gesparter Transaktionskosten lieber mit Werbung am Handy zudröhnen lässt, der hats hinsichtlich Gerätehoheit eh lange hinter sich. 😉 Aber wie ist das mit der Wertpapierleihe? Wenn ich eine Aktie kaufe, ist das ja eigentlich meine und nicht die der Bank oder des Brokers. Bisher gehen immer alle davon aus, dass das Sondervermögen darstellt und Gläubiger im Insolvenzfall darauf keinen Zugriff haben. Was passiert aber, wenn Degiro die Aktie verleiht und vor Rückgabe hopps geht? Das ist mir, wie wenn ich mit allen Nachbarn in der Straße einen Deal hätte, daß jeder einen Autoschlüssel für mein Auto hält und jederzeit an irgendwen mein Auto verleihen kann. Im Gegenzug dafür, daß das Auto immer vollgetankt ist. Schmeckt mir nicht.
Es gibt ja keinen, der die Finanztransaktionssteuer in der Scholzschen Form nicht kritisiert. Also keinen mit wirtschaftlichem Sachverstand. Dass Frau Merkel die Steuer in der Fassung mit der Begründung akzeptiert, sie lehne sich an die bereits existierende fanzösische Aktiensteuer an, daher sei eine Besteuerung weiterer Finanzderivate aus euröpäischer Sicht politisch nicht opportun, ist ja sogar noch verständlich.
Fakt ist aber, dass Altersvorsorge mit Aktien wieder unattraktiver wird, obwohl es eigentlich gefördert gehört.
Dazu kommt dann auch noch die beabsichtigte auf 10.000 € begrenzte jährliche Anrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Termingeschäften. Damit werden Stillhaltergeschäfte auch unattraktiver.
Schließlich dräut dann noch die Vermögenssteuer, die betragsmäßig zwar noch in einiger Entfernung greifen soll, aber wer weiß, in welcher Form sie dann kommen wird.
Sagt bescheid, wenn ihr ausgewandert seid und wohin es euch verschlagen hat.
Die geplante Aktiensteuer von Olaf Scholz betrifft mich im Grunde nicht. Auch wenn man über die Unfähigkeit dieses Mannes nur den Kopf schütteln kann. Der Fachkräftemangel ist also auch bis ins Finanzministerium vorgedrungen.
Ich habe mein Depot bei Degiro und kaufe meine Aktien hauptsächlich an der NYSE. Einige wenige auch an der LSE. Dort sind dann happige 0,5 % stamp duty fällig. Also auch eine Finanztransaktionssteuer.
Ich besitze keine deutschen Aktien und möchte auch keine erwerben. Ich wohne in Deutschland, besitze eine Immobilie hier und erwirtschafte hier mein Arbeitseinkommen. Das ist Klumpenrisiko genug. Der Standort meiner Unternehmensbeteiligungen soll daher außerhalb liegen. Ob ich meinen Lebensabend irgendwann dort verbringe wo mein Kapital investiert ist, ist eine Option die ich gedanklich gelegentlich durchspiele und mir hilft manche Entwicklungen hier in D mit mehr Gelassenheit und Abstand zu betrachten.
Vielen Dank für diesen erfrischenden Artikel, der deutlich über das hinausgeht, was ich bislang zum Thema gelesen (und selbst verfasst habe *schäm*).
Dieser Blog kommt gleich mal in meine Feedly-Liste. 🙂
Viele Grüße
Der Kassenwart von SchwarzGeld.biz
Danke für den freundlichen Kommentar! 🙂
Soweit ich die Steuer verstanden habe, sollen auch Anleihen, Fonds, ETF‘s erfasst werden und nicht erst später.
Es gibt ja keinen offiziellen Text dazu, in dem man nachlesen kann. Deshalb kann man nur mit verfügbaren Informationsbrocken arbeiten und da wären wir jetzt von einer reinen Aktiensteuer ausgegangen. Teile uns gerne Deine Quelle mit, dann schauen wir es uns nochmal an.
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