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Kostenlose Geschäftskonten für 2021

Der Markt für Girokonten ist in ständiger Bewegung. Das gilt für Privatkonten, aber auch für Geschäftskonten. Wie sich die Geschäftskontenlandschaft seit der Gründung unserer Sparschwein-UG verändert hat, dazu heute mehr.

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Früher war alles besser. Zumindest im Bereich der Geschäftskonten und zumindest, wenn früher auf das Jahr 2018 eingegrenzt wird. Denn es gab ein junges, aufstrebendes FinTech-Start-Up namens PENTA*. Und PENTA war explizit bereit, auch Unternehmen im Gründungsprozess zu begleiten und bot dafür eine elektronische Plattform, die wirklich jeder leicht bedienen kann. Kurzum, PENTA hat uns bei der Gründung unserer Sparschwein-UG sehr weitergeholfen. Vor allem ging eben alles digital ohne Medienbruch und PENTA war in der Basisvariante komplett kostenlos.

Und das war einer der Gründe, warum PENTA überhaupt in die engere Auswahl kam. Unsere Strategie haben wir seit Gründung dieses Blogs immer umschrieben mit: mehr Rendite, weniger Kosten und weniger Steuern. Aus diesen drei Komponenten haben wir unsere steueroptimierte, wertpapierkreditunterstützte Billigbroker-Buy-&-Hold-Strategie entwickelt. Wobei der Steuerteil der letzte noch fehlende Teil war, den wir mit Gründung unserer eigenen UG als Vermögensverwaltungsgesellschaft in die Praxis umgesetzt haben.

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Nun ist das Grundproblem bei Anbietern mit kostenlosem Produkt, dass diese natürlich nichts daran verdienen. Und so fand PENTA letztlich ein Einsehen und hat das kostenlose Basiskontomodell abgeschafft – glücklicherweise gibt es einen Bestandsschutz für Altkunden wie uns. Die überaus originelle Begründung dafür war, dass das kostenlose Kontenmodell gegenüber dem gebührenpflichtigen angeblich von den Kunden kaum nachgefragt wurde. Dennoch hat uns das vor Augen geführt, wie fragil die Kostensituation ist, wenn man sich auf einen einzigen (Gratis-)Kontoanbieter verlässt und im Fall der Fälle keine Alternative bereitsteht.

Es ist nun nicht so, dass wir auf Teufel komm raus nichts für ein Geschäftskonto bezahlen wollen. Was nichts kostet, ist nichts wert. Nur ist halt das Problem, dass die Gebührenstruktur entweder Kosten von Null bei entsprechend reduziertem Leistungsumfang vorsieht. Oder aber es sind gleich 5 oder 10 Euro im Monat, wenn nicht sogar noch weit höhere Beträge. Klar, das wären auch nur 60 oder 120 Euro im Jahr. Aber unser Konzept sieht Kostenminimierung nach Gründung vor. Wenn man dann später das Geld hat bzw. verdient, kann man sich auch die regulären Leistungsangebote einkaufen. Aber in der Anlaufphase sollte es ein Gratismodell sein. Und wenn nicht, dann sollte man bspw. ein Kontomodell mit 1 oder 2 Euro Monatsbeitrag vorsehen, wenn man nun als FinTech von der Wachstums- in die Profitphase übergehen will. Diese Minimalbeträge würden niemandem wehtun und ganz ehrlich, bei drei, vier Überweisungen, die bei uns im Monat laufen, können die Kontoführungskosten für den Anbieter pro Kunde auch nicht so hoch sein.

Das heißt, wir haben uns im Laufe dieses Jahres einmal angesehen, wie wir Back-Up-Lösungen im Falle unvorhergesehener Gebührenerhöhungen aufbauen können. Dabei sind wir im ersten Schritt die bekannten Anbieter durchgegangen. Hier wäre zum einen FYRST* zu nennen. An sich gibt es ein kostenloses Basisangebot, das aber dann wieder den Pferdefuß hat, dass es doch nicht kostenlos ist, wenn es sich um eine UG bzw. um eine GmbH handelt. Dann werden 5 Euro im Monat fällig. Der Sprung mag lächerlich klingen und ist es bei Lichte betrachtet auch. Dennoch: der Anbieter könnte ja beispielsweise auch einfach Negativzinsen ab dem ersten Euro erheben und damit das klassischste aller Bankgeschäfte mit der Zinsdifferenz machen. Für den (unsererseits!) wahrgenommenen Wert der Dienstleistung, also die genannten drei, vier Überweisungen im Monat, sind 5 Euro jedoch schon deutlich zu viel. Dafür bietet FYRST als einer von wenigen Anbietern z.B. eine HBCI-Schnittstelle. Für wen das also interessant ist, für den lohnt sich sicherlich auch die Investition von 5 Euro pro Monat.

Einen weiteren Versuch haben wir bei Holvi* gemacht. Ebenfalls wieder ein hochambitioniertes Finanz-Start-Up, mit allerdings einem ganz dicken Haken. Wir wussten von den Rückmeldungen in unserer Facebook-Gruppe schon, dass Holvi ein Problem mit sogenannten Holding-Gesellschaften hat. Wobei Holvi tatsächlich kein Problem allein mit Holding-Gesellschaften hat, sondern mit jeder Art von Gesellschaftszweck, der (auch) die Anlage in Wertpapieren (bzw. Kapitalgesellschaftsanteilen) überhaupt nur theoretisch zuließe (!). Das heißt, sämtliche Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften, unabhängig von deren Höhe, schließen eine Kontoeröffnung bei Holvi aus. Man muss das auch einmal offen als das bezeichnen, was es ist: schlecht. Wenn man so eine Politik fährt, sollte man sie entweder erschöpfend erklären können, um Verständnis erwarten zu können oder aber offen daran arbeiten, dieses Hindernis zu beseitigen – was für ein FinTech wäre man sonst, wenn man sich vom erstbesten Problem gleich von der Kundenbeziehung abhalten lässt? Das könnte wieder mit diesen ganzen modernen blödsinnigen Überregulierungen à la FATCA & Co. zusammenhängen, was man sich möglicherweise nicht aufbürden möchte, um die Kostenstruktur schlank zu halten. Dann kann man das aber auch einfach so sagen.

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Das war damals gerade das Schöne bei Degiro*, dass dieser Broker mit einem revolutionären Anspruch an den Markt herangetreten ist, nämlich das bisherige Preiskartell der etablierten Broker-Landschaft aufzubrechen. Das ist Degiro auch gelungen, nur seitdem ist die revolutionäre Innovationskraft zum Erliegen gekommen, nachdem man mit den Mühen eines Hereinwachsens in eine der Größe angemessenen internen Firmenorganisation zu kämpfen hatte. Wer nicht mehr vorangeht, fällt zurück, und so würden wir erwarten, dass neue Angreifer dem nunmehrigen Platzhirschen die Butter vom Brot zu nehmen drohen. Andererseits sind die meisten Herausforderer oft bloße Markennamen auf einer White-Label-Bank. Es bleibt also abzuwarten, ob die Neobroker (und auch die Neobanken) mehr als ein Strohfeuer mit Hunderten Millionen Euro Start-Up-Hilfe sind, die für Werbeanzeigen verpulvert werden.

Wir haben – zurück zum Thema – im Geschäftskontenbereich dann weiter nach Kostenlosangeboten geschaut. Da blieben dann z.B. noch Qonto, bunq, Kontist und N26 business, die aber allesamt entweder zu teuer sind oder aber keine UGs als Kunden wollen. Die Fidorbank würden wir mittlerweile übrigens überhaupt nicht mehr empfehlen, da damals ja schon unsere Kontoeröffnung abgelehnt wurde, wir seitdem auch nichts Interessantes über Fidor gelesen mehr haben und die ganze Firma mangels Erfolg offenbar nur noch einen symbolischen Wert hat.

Da wir nun schon mitten in der Recherche waren und verzweifelt, so verzweifelt, dass wir sogar schon in Erwägung zogen, ein wohl kostenloses Geschäftskontenangebot bei der Grenke Bank wahrzunehmen (genau zu der Zeit der eher unrühmlich ausgegangenen Short-Attacke), lief uns endlich eines dieser tausend neuen Bankmarken über den Weg: Revolut. Wir nutzen Revolut bereits privat. Und im Grund sind die meisten dieser ganzen neuen Anbieter identische Anbieter mit unterschiedlichem Markenauftritt. Revolut hat aber immerhin im Privatkontenbereich eine sehr interessante Funktion im Kontext des Kreditkarten-Meilen-Sammelns. Denn man konnte jedenfalls in den letzten Jahren mit einer Kreditkarte sein Revolut-Konto „aufladen“ und die Cash-Aufladung soll wohl je nach Kreditkartenanbieter als normaler punkte-/meilenberechtigter Umsatz gelten oder gegolten haben. Ob das noch funktioniert, wissen wir nicht. Wir wollten uns das immer mal wieder näher ansehen, letztlich war dieses Thema Meilen sammeln aber nie so knusprig, dass es Priorität vor anderen bekommen hätte. Es ist immer wichtiger, auf der Einnahmenseite zu arbeiten, als auf der Ausgabenseite. 

Also haben wir uns ein Revolut Business-Konto zugelegt. Und was sollen wir sagen. Es ist für unsere Zwecke kostenlos. Es war innerhalb eines Tages eingerichtet. Es gab keinerlei Papierkram. Genau wie man sich das wünscht. Über Revolut können wir aktuell nichts Schlechtes sagen. Hat natürlich immer eine wenig seriöse optische Anmutung, wenn man konventionellen Denkweisen unterliegt. Aber nochmal: wir haben keinerlei Geld auf Bankkonten zu liegen (wir sind bekanntlich nicht einmal Crash-Propheten und machen dies bereits aus ökonomischen Gründen). Deshalb sind auch Einlagensicherung oder Negativzins o.ä. kein Thema für uns. Die Überweisung geht immer direkt weiter aufs Brokerkonto und tilgt dort im Zweifel den Wertpapierkredit. So wie der Negativzins die Investmentwelt auf den Kopf gedreht hat, sind wir praktisch permanent am Wertpapierkreditschulden tilgen, statt am Guthaben aufbauen. Rückwärtssparen quasi.

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Schnell und glücklich zugegriffen haben wir aber dann zwischenzeitlich noch bei FINOM*. Dort lief zur Markteinführung zufällig eine Aktion für ein dauerhaft kostenloses Geschäftskonto und wir haben die Aktion glücklicherweise mitbekommen. Die Aktion galt aber nur für die ersten 1.000 Kunden (ist also aktuell sehr wahrscheinlich schon vorbei) und wir haben die Gelegenheit genutzt, nachdem wir unsere Gebührenrisiken ja diversifizieren wollten. Genutzt haben wir das ganze noch nicht. Wir werden bei Gelegenheit mal reinschauen, ob sich der Anbieter auch in anderer Hinsicht für uns lohnt. Kürzlich ging zudem die Nachricht rum, wonach ab Januar 2021 ein bedingungslos kostenloses Geschäftskonto bei FINOM angeboten wird. Interessant könnte hier z.B. der 0,1 %-Cashback auf die meisten Kartentransaktionen sein – was allerdings ein kostenintensives Geschäftsmodell voraussetzt, das wir ja gerade nicht betreiben.

Mittlerweile tauchen bei Recherchen zu Geschäftskonten mitunter auch Blogger-Kollegen auf, die allerdings nicht in jedem Einzelfall bereits eine profunde eigene Kenntnis der Gründung und Führung einer Kapitalgesellschaft aufweisen. Man wird feststellen müssen, dass jede öffentliche Verbreitung von Informationen oder Ansichten eine gewisse Verantwortung mit sich bringt, zumal in einem Fakten-Artikel. Was man also schreibt, sollte überprüft worden sein und der Wahrheit entsprechend sein, oder aber entsprechend einschränkend formuliert und so gekennzeichnet werden, dass sich der Leser auf die Aussage nicht verlassen sollte. Zumal der Blogger als solcher an und für sich ja doch regelmäßig einen gewissen Anspruch an die Qualität seiner Arbeit hat oder haben sollte.

Leider mussten wir beispielsweise schon mehrmals die evidente Falschinformationen lesen, dass für juristische Personen ein Geschäftskonto in Deutschland „gesetzlich vorgeschrieben“ ist. Derlei Artikel sind dann zwar beneidenswert suchmaschinenoptimiert, aber leider inhaltlich irreführend, wenn auch nur in diesem Punkt, den wir aber für nicht ganz unwichtig halten. Und wann immer wir die wohl absichtlich unkonkrete Formulierung „gesetzlich vorgeschrieben“ ohne zugehörige Gesetzesquellenangabe wahrnehmen (z.B. in der Bankberatung nach unserer Erfahrung eine ganz klassische Phrase), hat der Urheber bei uns ohnehin schon verloren. Denn es ist der Qualitätsanspruch, der den Unterschied macht. In einer Quelle wurde immerhin auf § 7 Abs. 2 S. 2 GmbHG verwiesen, in diesem Gesetzestext wird aber tatsächlich gerade kein Geschäftskonto für juristische Personen vorgeschrieben.

Aber nun wollen wir die Infolücke noch schließen und hier beispielsweise zum Vorgehen einer UG/GmbH-Gründung ohne Konto verlinken. Richtig aber – und wohl auch ursprünglich gemeint – ist, dass es zum einen natürlich völlig Sinn macht, ein Geschäftskonto zu haben und zum anderen dies wohl vor allem bankseitig gefordert sein dürfte. Zwar haben wir auch in den vielerorts zitierten Banken-AGB die entsprechende Klausel nicht gefunden, die eine gewerbliche Nutzung eines Privatkontos ausschließen würde. Wir nehmen aber an, dass das wohl in einer der unzähligen Zusatzbedingungen zur Kontoeröffnung enthalten ist. Spätestens aber bei der Geldwäschefrage nach dem Handeln im eigenen Namen und für eigene Rechnung würden wir aber gegebenenfalls mal ein Fragezeichen setzen, wenn die Nutzung tatsächlich eine gemischte ist. Rein buchhalterisch – und bei richtiger Verbuchung unseres Erachtens dann auch finanzamtsseitig anzuerkennen – wäre eine geschäftskontenfreie Führung der UG unseres Erachtens jedenfalls möglich, denn diese erwirbt durch die privat vorgenommenen („ausgelegten“) Beträge ja entweder bilanzierbare Forderungen oder Verbindlichkeiten gegen den Kontoführenden.

Was im Übrigen viele der jüngeren Geschäftskontenangebote gemein haben, ist der Versuch, eine Buchhaltung anzugliedern. Die ist leider in den allermeisten Fällen wertlos; wohlgemerkt, wir schreiben hier immer aus der Perspektive der Sparschwein-UG. Für den Freiberufler kann das wieder ganz anders zu bewerten sein. Wir brauchen aber die doppelte Buchführung und die Bilanzierungsfunktion. Eine lediglich „vorbereitende“ Buchhaltung, die die Neobanken bieten, ist für uns aktuell unbrauchbar. Damit kippt dann aber auch der ganze Zusatzfunktionenapparat, der preis- und wertsteigernd um den Zahlungsverkehr herum aufgebaut werden sollte. Dabei wäre in Zeiten elektronischer Zahlungsabwicklung der Konten- und Zahlungsverkehrsanbieter prädestiniert für ein vollständiges Buchhaltungsangebot.

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Im Ergebnis haben wir uns nun über PENTA hinaus auf Revolut und FINOM diversifiziert und sind damit zum einen gegen Gebührenerhöhungen eines Anbieters geschützt. Zum anderen haben wir für etwaige weitere Gesellschaftsgründungen wertvolle Erfahrungen gewonnen, mit welchen Anbietern man kooperieren kann und welche man bessere beiseite lässt. Jedenfalls mit FINOM sollte außerdem auch die Gründung der UG selbst funktionieren.

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9 Gedanken zu „Kostenlose Geschäftskonten für 2021“

  1. Hatte vor anderthalb Jahren nach längerer Suche (Solo-Selbständige mit durchschnittlich 8-10 beleglosen Buchungen pro Monat, kein Bargeldverkehr) nach einem kostenfreien Girokonto für Geschäftskunden endlich das kostenfreie Konto bei der Volkswagen-Bank gefunden. Wusste leider nicht, dass die ohne HBCI unterwegs sind, sonst hätte ich es dort nicht eröffnet. Mittlerweile wollen sie 3 € pro Monat, damit kann ich leben.
    Alle etablierten Banken wollten, dass ich mindestens 12 € im Monat zahle, obwohl ich weniger Buchungen als ein Privatkunde habe, für die deren Konten kostenlos sind. Dafür sollte ich mich aber völlig nackig machen was Selbstauskünfte usw. angeht. Wer als Einzelunternehmer dann evtl. einen kleinen Kontokorrent will, wird dem dritten Grad unterzogen, ich verzichte seit Jahren darauf, weil man behandelt wird, als sei man leprös.

    Da lobe ich mir die amerikanischen Banken, die es geradezu als ihre Pflicht ansehen, bis zu 90 % scheiternde Jungunternehmer zu finanzieren, weil sie wissen, dass die restlichen 10 %, die es schaffen, die Sache profitabel machen. seufz.

  2. Ihr beschäftigt euch elend lange mit dem Thema Kontogebühren einzusparen, schreibt dazu unendlich lange Artikel. Euer Handeln ist nicht zielführend. In euren Beiträgen versucht ihr krampfhaft klug zu sein. Schön – die UG & Co.KG hat einen KLEINEN Steuervorteil. Schlussendlich müsst ihr alles versteuern. Nur teilweise später – bei der Ausschüttung. Die Betriebskosten des Modells sind in den meisten Fällen deutlich höher als der konzeptionelle Ertrag. So, jetzt habe ich Dampf abgelassen. Das meiste was in den Finanzblogs steht, ist das sich immer wieder wiederholende Geschwurbel, unerträgliche Belanglosigkeiten, den Vorwurf kann man euch nicht machen. In diesem Sinne …..

    1. Hallo Markus,
      da liegst Du leider falsch. Sicher ist das Modell nicht für jeden Lebensweg geeignet. Wir werden das Geld aber in der Entnahmephase steuergünstig entnehmen können. Dafür gibt es verschiedene Wege. Des Weiteren lässt sich das Depot umschichten, ohne jedes Mal ein Viertel auf den Veräußerungsgewinn abgeben zu müssen. Nur weil Du das Modell mangels ausreichend intensiver Beschäftigung damit nicht durchdrungen hast, heißt das nicht, dass es nicht signifikant vorteilhaft sein kann. Außerdem haben wir den Steuervorteil bereits im ersten Jahr in vierstelliger Höhe gehabt (Kosten bereits berücksichtigt) und hier im Blog darüber geschrieben.
      Da Dein Beitrag im Ergebnis also unbegründet ist, müssen wir ihn auch nicht unbedingt als hilfreich bezeichnen.
      Beste Grüße

  3. Ich stehe aktuell auch vor dem Problem mit so wenig Kosten wie möglich ein Geschäftskonto sowie eine Buchhaltungssoftware (ganz wenig Vorgänge, kein eigenes Personal) anzuschaffen. Revolut hatte ich noch nicht auf dem Schirm und ist ein guter Tipp. Vielen Dank! Welche Software benutzt ihr für die doppelte Buchhaltung/Bilanzerstellung und -versendung?

  4. Pingback: Das wurde woanders geschrieben – Woche 1/2021 › Fuseboroto.info

  5. Hi,

    wieso habt ihr euch das kostenlose N26 Business nicht genauer angeschaut oder mit verglichen? Gibt es ein grundlegendes Ausschlusskriterium für N26 Business?

      1. Gerade nochmal nachgelesen und nein leider nicht, da ist der Haken. 😉 Aber als Privatperson ist es super da man den Cashback bekommt!

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