Zum Inhalt springen

Abgeltungsteuer, das wird teuer.

In unserem heutigen Beitrag wollen wir einige Glaubenssätze rund um die Abgeltungsteuer auseinandernehmen!

Anzeige

It’s the most wonderful time of the year…

Es ist wieder die schönste Zeit des Jahres, nämlich Steuererklärungszeit! Leser aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, die ihre Steuererklärung online über Elster abgeben, haben es etwas besser. Für sie läuft die Frist erst am 31.7.2018 ab, weil Neuregelungen der Abgabenordnung vorgezogen werden, die eigentlich erst ab dem nächsten Jahr gelten. Warum ist es die schönste Zeit? Na ja, wir haben unser Auslandsdepot bei Degiro mit der Konsequenz, dass deren Steuerbescheinigung nicht zu 100 % das ist (obwohl schon deutlich verbessert gegenüber den Vorjahren!), was das Finanzamt in solchen Fällen gerne sehen würde. Mit der Folge, dass wir fleißig mit dem Aufsummieren der Kapitalerträge 2017 beschäftigt sind – und gibt es Schöneres für Investoren? 🙂

Alle Jahre wieder muss man sich auch als Investor zu dieser Zeit jedoch mächtig ärgern, denn sämtliche Wochenend-Zeitungsausgaben und Finanzmagazine bringen Extra-Artikel dazu, wie man als Kapitalanleger bei seiner Steuererklärung ordentlich Steuern sparen kann. Allerdings werden auch gefühlt jedes Jahr wieder die gleichen „Tricks“ empfohlen, bei denen man am Ende feststellen muss, dass hier gar nicht mehr viel zu holen ist.

Der Staat hat es sich und dem Anleger ja auch ziemlich leicht gemacht: nicht der Anleger soll seine Kapitalerträge in seiner Steuererklärung verwurschteln, sondern die Bank soll dem Anleger das Anfertigen der Steuererklärung abnehmen. Steuerabzug an der Quelle (bereits bei Auszahlung der Dividende) nennt sich das, oder eben Quellensteuer. Eine Quellensteuer mit abgeltender Wirkung, man muss nämlich nach dem Steuerabzug eigentlich weiter nichts mehr machen, deshalb Abgeltungsteuer. Eine „Abgeltungsteuer“ als eigene Steuerart gibt es also eigentlich gar nicht, das hat sich um 2009 einfach umgangssprachlich so durchgesetzt.

Anzeige

Genau genommen handelt es sich bei der Abgeltungsteuer nach wie vor um die Kapitalertragsteuer, die wiederum nur eine besondere Erhebungsform der normalen Einkommensteuer ist. Das gleiche Prinzip hat der Staat bekanntermaßen auch bei der Lohnsteuer vorgeschrieben. Deshalb kommt am Ende meist auch keine Steuererstattung heraus, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 1.000 Euro Werbungskosten hatte, weil diese der Arbeitgeber bei der Nettolohnauszahlung pauschal schon berücksichtigt hat.

Der Staat hat hierdurch mehrere Vorteile, im Wesentlichen die Zeitnähe der Steuervereinnahmung (Einkommensteuer ist eigentlich eine Jahressteuer) und der Wegfall der Notwendigkeit der Bearbeitung einer vom Steuerpflichtigen einzureichenden Steuererklärung.

Nachteil der Regelung ist natürlich, dass der Anleger nicht mehr viel drehen kann an den Steuern. Will er überhaupt ein bisschen Steuern gestalten (Gründe dafür kann es durchaus andere geben, als man zunächst vermuten würde), so muss er z.B. schon mal mindestens zwei Depots haben, um innerhalb der zwei Verrechnungstöpfe (Aktien zum einen und alles Andere zum anderen) eine Aufspaltung in Gewinne und Verluste zu erreichen, weil die Bank ansonsten direkt verrechnet. Wie gesagt, die Motivation für diese Vorgehensweise kann individuell unterschiedlich sein.

Abgeltungsteuer = Abmelkungsteuer

Zugegeben, das Wortspiel ist nicht von uns, sondern im Internet gefunden worden. Wir halten es aber für passend und schließen uns dem gerne an 🙂

Anzeige

Denn die Abgeltungsteuer ist ja ganz einfach: 25 % auf alles, außer Tiernahrung, stimmts? Falsch. Die meisten vergessen, dass die 25 % bereits auf eine Nettogröße anfallen. Die ausschüttende Kapitalgesellschaft selbst hat nämlich im Regelfall bereits 15 % Körperschaftsteuer und nochmal ca. 15 % Gewerbesteuer bezahlt. Ausschütten kann die Kapitalgesellschaft also schon nur noch 70 % und darauf behält sie, oder im Falle börsennotierter Gesellschaften die auszahlende Bank, auch noch 26,375 % Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag ein. Rechnen wir also nach:

70% * 73,625 % = 51,5%, die bei uns ankommen. Oder umgedreht: ein Steuersatz von 48,5 %. Hat das Unternehmen Gewerbesteuer in Hochsteuergemeinden zu zahlen, kommt man damit durchaus auch leicht über den (kontrovers diskutierten) Kirchhof’schen Halbteilungsgrundsatz.

Das ist also die ganze Wahrheit und zwar einschließlich der Hälfte, die gerne vergessen oder verschwiegen wird. Nämlich, dass Steuern auf den Gewinn bereits im Unternehmen anfallen. Hast Du Dich so hoch besteuert gefühlt? Zur Erinnerung: der – überraschend früh einsetzende – Spitzensteuersatz beträgt 42 %. Der Reichensteuersatz ab ca. 260.000 Euro Einkommen beträgt 45 %. Zu beachten ist, dass man mit seinem Arbeitseinkommen zwar schmerzhafte Grenzsteuersätze zahlt (= Steuersatz auf einen zusätzlich obendrauf kommenden Euro), jedoch insgesamt mit normalem Gehalt eher im Bereich zwischen 20 und 35 % besteuert wird. Während der Anleger 801 Euro Freibetrag hat und anschließend aber ca. 50 % auf jeden zusätzlichen Euro Dividende, ohne damit im Zusammenhang stehenden Kosten, z.B. Wertpapierkreditzinsen abziehen zu können. Zahlen Kapitalanleger also offensichtlich den Superreichensteuersatz?

Wer sich hier trotzdem noch nicht im Übermaß besteuert fühlt („weil 25 % doch nicht weh tun“), sollte sich einmal vorstellen, nicht 0,00001 % an dem Unternehmen zu besitzen, sondern das ganze Unternehmen. Wir sind große Freunde dieser Denkweise. Es gibt ab und zu ganz allgemein schöne Vergleiche in die Richtung zu lesen, dass z.B. Susanne Klatten wohl auch nicht täglich hin und her überlegt, ob sie ihre BMW-Anteile abstoßen soll und dann morgen wieder billiger zurückkaufen soll. Oder Erich Sixt mit seiner Firma.

Aber wieder zurück zur Steuer: darüber hinaus kann der Gehaltsaufwand im Unternehmen noch vom Gewinn abgezogen werden, Aufwendungen für Ausschüttungen als Gewinnverwendung jedoch nicht.

Anzeige

Wir stellen also im Ergebnis fest, dass der Abgeltungsbesteuerte ganz massiv gemolken und eben nicht nur mit 25 % besteuert wurde – und dies in den meisten Fällen nicht einmal gemerkt hat. Dann schlagen wir die Zeitung auf und lesen „Steuertipps“ in die Richtung, wie man seine 800 Kröten Freistellungsauftrag optimiert oder Verlustbescheinigungen bei den Banken rechtzeitig beantragt. Kurz: Tipps, die tatsächlich niemandem wirklich sichtbar mehr Geld in die Tasche bringen. Trotzdem liest man sie jedes Jahr aufs Neue wieder und wir können nur vermuten, dass sie von Finanzjournalisten ohne substantielles eigenes Depot (ab)geschrieben wurden.

Analog unserer Serie Warum Du früh 100.000 Euro Depotwert erreichen solltest … und wie Du es schaffen kannst, denken wir von Atypisch Still hier natürlich wieder eine Nummer größer. Wir nehmen dies zum Anlass, in den nächsten Wochen eine neue Artikelserie ins Leben zu rufen und (selbstverständlich legale) Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast insbesondere für Kapitalanleger aufzuzeigen, die in der Form in den Zeitungsartikeln dieser Tage vermutlich nicht enthalten sein werden.

Fazit

Am Ende kann die politisch oft aufgestellte Behauptung, Kapital würde in Deutschland massiv geringer als Arbeit besteuert, offensichtlich nicht gehalten werden.

Es wird in der Politik gerne diskutiert, den Abgeltungsteuersatz zu erhöhen. Das würde c.p. bedeuten, dass die gesamte Steuerbelastung auf Kapitalerträge aus Kapitalgesellschaften noch höher ausfiele und zugleich die für die Rechtsformneutralität wichtige äquivalente Steuerbelastung im Vergleich zu Personengesellschaften nicht mehr gewahrt würde. An dieser Stelle stoßen die Politiker dann meistens mit dem Kopf ganz hart an der Realität an und stellen fest, dass es doch besser ist, sich die Mühe einer großangelegten Umgestaltung des Steuerrechts mit unendlich vielgestaltigen Konsequenzen zu sparen und lieber gar nichts zu tun.

PS: die Aufmerksamen unter uns werden die in den Text eingebauten Sprechblasen bemerkt haben. Wir wollen diese gelegentlich einstreuen und damit aktiv gegen die Berührungsangst mit Rechtsquellen anarbeiten (weil wir zu oft Internetdiskussionen über gesetzlich geregelte Sachverhalte gelesen haben, in denen jeder seine Meinung kundgetan hat, aber niemand ins Gesetz geschaut hat). Interessierte können sich somit weiterführend informieren, wo genau eigentlich welche Regelung herkommt. Wer sich auskennt, spart bares Geld. So einfach ist das!

Anzeige

Wenn Dir dieser Artikel gefallen hat, darfst Du uns gerne unterstützen, indem Du diesen Artikel teilst! Wir würden uns sehr darüber freuen 🙂 [fblike]

Tipp: mit einem Abonnement unserer Facebook-Seite bleibst Du immer auf dem Laufenden! 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Atypisch Still