Kommen wir zum zweiten Teil unserer Steuersparserie! In diesem Artikel wollen wir darstellen, warum sich ein Auslandsdepot mindestens unter steuerlichen Aspekten gegenüber einem Inlandsdepot lohnen kann.
Allerdings ist gleich vorweg zu sagen: es ist mal wieder nichts für jeden und eine Darstellung, die auf komplett auf den steuerlichen Gesichtspunkt fokussiert. Der Punkt ist, dass sich die Rendite am Ende zusammensetzt aus höheren Einnahmen, geringeren Steuern und geringeren Kosten.
Zu allen drei Komponenten haben wir nun bereits Artikel veröffentlicht:
- Höhere Einnahmen z.B. durch Nutzung eines Wertpapierkredits
- Niedrigere Steuern z.B. durch Kauf von Auslandsaktien
- Niedrigere Kosten z.B. durch Nutzung eines Discount-Brokers, der kostenlose ETF-Käufe anbietet oder bei dem eine 10.000-$-Order Google-Aktien lediglich etwas über 0,50 Euro Gebühren kostet
Nutzt man ein Auslandsdepot, so profitiert man davon, dass die Abgeltungsteuer nicht vom Broker abgezogen wird. Wer sich nun auf eine steuerfreie Daimler-Dividende gefreut, wird leider enttäuscht: bei deutschen Aktien wird die Abgeltungsteuer als Quellensteuer von der inländischen Zahlstelle einbehalten und abgeführt. Hinsichtlich deutscher Aktien erhält man somit weiterhin nur 73,625 % der Bruttodividende gutgeschrieben.
Anders sieht das ganze bei Auslandsaktien aus: je niedriger der Quellensteuersatz (UK z.B. quellensteuerfrei), desto höher der Liquiditätsvorteil, denn der Auslandsbroker zieht keine Abgeltungsteuer ab und der Quellenstaat keine Quellensteuer.
Das heißt natürlich nicht, dass nicht am Ende doch der deutsche Fiskus die Hände aufhält: die Erträge sind aufgrund § 32d Abs. 3 EStG eigenverantwortlich in der eigenen Steuererklärung anzugeben. Ein Verschweigen oder Vergessen sollte man sich jedenfalls besser verkneifen, denn der internationale Finanzdatenaustausch kommt so langsam ins Rollen und das Steuerstrafrecht wurde in den Jahren Hoeneß ff. drastisch verschärft.
Für das Steuerjahr 2018 hat der Steuerpflichtige jedoch bis zum 31.7. (bisher: 31.5.) des Folgejahres Zeit, die Steuererklärung abzugeben. Somit stehen im Idealfall über 1,5 Jahre zur Verfügung, in denen die nicht abgeflossene Steuerliquidität arbeiten kann.
Einen weiteren Vorteil gibt es: bei deutschen Banken ist man an die Rechtsauslegung der Banken gebunden, die wiederum gesetzlich über § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG an die Auslegung der Finanzverwaltung gebunden sind. Im Wesentlich erhalten deutsche Banken die Information darüber, wie z.B. eine Dividende steuerlich zu behandeln ist, von Datenlieferanten wie z.B. WM Datenservice. Diese Daten müssen jedoch nicht in jedem Fall zu 100 % richtig sein, und es steht dem Steuerpflichtigen frei, in seiner Steuererklärung eine eigene Auffassung geltend zu machen.
Zum Tragen kommt das oft dann, wenn ein Unternehmen z.B. eine Abspaltung vornimmt. Hier wird von deutschen Banken gelegentlich sicherheitshalber ein steuerpflichtiger Vorgang – eine steuerpflichtige Sachdividende – angenommen, obwohl das einer Detailbetrachtung nicht notwendigerweise standhalten würde. Gemäß dem Abgeltungsteuererlass (BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“, das Detailfragen zur vermeintlich simplen „lieber 25 % von x, als 50 % von nix“-Steuer auf mittlerweile 120 Seiten behandelt) liegen in vielen Fällen aber selbst nach Ansicht der Finanzverwaltung steuerneutrale Unternehmensabspaltungen vor. Man muss sich nur selbst die Mühe machen, die dort genannten Kriterien im konkreten Einzelfall abzuprüfen.
Eine wichtige Einschränkung gibt es im Fall von Degiro, wo wir unsere Depots führen. Es gibt zur Erleichterung der Erstellung der Steuererklärung üblicherweise im Februar/März des Folgejahres eine Steuerübersicht als PDF zum Abruf. Die dort aufgeführten Werte kommen oft einigermaßen nah an die tatsächlich gutgeschriebenen Kontobewegungen heran. Degiro hat hinsichtlich dieser Auswertungen grundsätzlich bis heute noch ein kleines Problem mit den Nachkommastellen bei der Währungsumrechnung, was sich am Ende des Jahres dann durchaus auf einige Cents bis wenige Euro Differenz aufsummieren kann. Konkret: zieht man sich den Excel-Export seines Kontos, auf dem die Dividenden eingehen, summiert das auf, und vergleicht es mit dem PDF, so gibt es kleinere Differenzen – peinlich, aber auch sehr unwesentlich. Des Weiteren wurde bspw. im letzten Jahr beim Börsenplatzwechsel der Pepsi-Aktie der Verkehrswert am Übertragungstag als realisierter Gewinn berücksichtigt. Das ist natürlich Unfug und wäre eine Katastrophe, wenn man das ungeprüft aus dem PDF in seine Steuererklärung übernimmt.
Lässt man sich also darauf ein, seine eigenen Finanzen aktiv in die Hand zu nehmen, so gehört dazu auch die detaillierte Auswertung der Kontobewegungen bei Degiro und die eigene Aufsummierung und die eigene steuerliche Würdigung der Buchungssachverhalte für Zwecke der dann abzugebenden Steuererklärung, bei der man sich wie beschrieben nicht auf das Steuer-PDF von Degiro verlassen darf.
Man mag einwenden, dass sich der ganze Aufwand im Vergleich zur gewonnenen Rendite kaum lohnt. Das mag isoliert betrachtet auch richtig sein, jedoch wird dabei oft vergessen, dass sich auch kleine Optimierungen am Beginn der Investitionsphase am langen Ende der gedachten Zinseszinskurve massiv auswirken. Dreht man also an vielen kleinen Schrauben, so steht zu erwarten, dass das Endergebnis wesentlich besser ausfällt, also ohne. Es ist immer ein bisschen bitter, dass man den Zinseszinseffekt „mittendrin“ nicht so recht erkennen kann – dazu bräuchte es z.B. auch eine extrem detaillierte Excel-Datei. Deshalb lassen sich die Auswirkungen schwer veranschaulichen. Sollte jemand jedoch der Ansicht sein, sein rechnerischer Stundenlohn wäre zu hoch für solcherlei Optimierungen, so kann er das ja an entsprechende Fachkräfte auslagern und sollte aber seinen Stundenlohn dann dafür auch tatsächlich monetarisieren und ihn nicht nur ausrechnen.
Dieses Verschieben der Steuerzahlung im Idealfall um mehr als 1,5 Jahre machen wir auch in einem anderen Bereich, nämlich mit den Zahlungsverkehrskonten. Die DKB-Visa-Karte erlaubt es, Geld vom Konto abzuheben, dass erst bis zu vier Wochen später tatsächlich abgebucht wird. Macht man das einen Monat, so wirkt sich das nicht aus. Macht man es kontinuierlich jeden Monat, so hat man einen Monats-Barausgaben-Betrag als zusätzliche zinsfreie Finanzierungsquelle gewonnen, und man hat zudem relativ früh im Monat vollständige Klarheit über den Monatsüberschuss und zudem auch über den Zahlungsabfluss im Folgemonat, wenn der Kreditkartensaldo dann ausgeglichen wird. (bei der DKB grundsätzlich um den 20. des Monats)
Fazit:
Eine weitere, schöne Möglichkeit, durch die man je nach bereits erreichter Höhe der (Auslands-)Dividenden seine Geldanlage substantiell optimieren kann. Es ist eben ein Unterschied, ob von 1.000 Euro UK-Dividenden mehr als 26 % weggehen, oder ob man mit diesen 263,75 Euro noch über ein Jahr arbeiten kann.
Und wo wir gerade beim Thema Steuern sind: noch eine weitere nette Neuerung kommt anscheinend derzeit aus Frankreich. So wurde der Quellensteuersatz von ursprünglich 21 % (tatsächlich haben deutsche Broker in den meisten Fällen wohl 30 % abgezogen, weil sie Frankreich nicht mitteilen konnten, ob der Anleger EU-Bürger (= 21 %) oder nicht (= 30 %) ist.) auf nunmehr 12,8 % reduziert. Bei einer in der letzten Woche eingegangenen Dividende wurden dennoch 15 % französische Quellensteuer einbehalten. Wir kontaktieren demnächst den Degiro-Kundenservice, woher die Differenz kommt.
Von Degiro gibt es weitere Neuigkeiten: auskunftsgemäß wird daran gearbeitet, zukünftig PDF-Abrechnungen für Dividendengutschriften zur Verfügung zu stellen – endlich, muss man sagen. Einen entsprechenden Testballon konnte wir bereits bei der Gutschrift der Mai-Dividende des holländischen Unternehmens Amsterdam Commodities in der Kontoübersicht sehen. Die Abrechnung gibt zwar keine großen neuen Erkenntnisse. Dennoch hat man nun endlich Belegmaterial für eventuelle Rückfragen z.B. des Finanzamts zur Steuererklärung.
Des Weiteren arbeitet Degiro nach Auskunft des Kundenservice daran, Tax Vouchers für Schweizer Dividenden auszustellen. Ohne diese bekommt man die Dividende bekanntlich nur im Erstkontakt unbürokratisch erstattet, wenn man Glück hat. In Summe heißt das: wir haben hier im Artikel wieder eine tolle Möglichkeit der Steueroptimierung gezeigt, Frankreich wird quellensteuerlich endlich investierbar und es öffnet sich somit ein komplettes Anlageuniversum, und auch als Investor in Unternehmen der Schweiz bekommt man auf absehbare Zeit wohl die Handlungsgrundlage für die dortige Quellensteuererstattung.
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Ordentlicher Artikel! Frankreich war bisher in der Tat ein rotes Tuch für mich und werde nun evtl. umdenken.
Hatte mir wegen der einmonatigen Pause schon „Sorgen“ gemacht. Schön, dass es nun weitergeht. Der Blog ist für mich bisher ein Highlight in diesem Themengebiet.
Ist die Quellensteuer-Betrachtung/Rueckerstattung bei der UG wie bei Privatpersonen oder gibt es hier Unterschiede?